• Halbe Steuer

    0,5-Prozent-Regelung für elektro- oder Plug-In-hybridgetriebene Firmenwagen.

Eine positive CO2-Bilanz, Fahrspaß und Komfort sind nur einige Gründe für den stetig wachsenden Anteil von Elektrofahrzeugen auf unseren Straßen. Nicht nur für die private Nutzung – auch als Dienstwagen sind sie dank neuer Besteuerung eine Überlegung wert.

Gute Nachricht für alle, die beruflich auf Elektro, Plug-In-Hybrid oder Brennstoffzelle setzen:

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung wurde von einem auf 0,5 % halbiert. Unverändert richtet sich die Berechnung nach dem Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs und gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2019 als Firmenwagen genutzt werden. Wird der elektrische Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr auch für den Arbeitsweg genutzt, muss dieser zusätzlich versteuert werden: Anstelle der üblichen 0,03 Prozent werden bei E-Fahrzeugen nur noch 0,015 Prozent des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke fällig. Wer seinen Firmenwagen nur wenig privat fährt, kann weiterhin ein Fahrtenbuch führen und dennoch von der 0,5 % Regel profitieren.

Der Vorteil ist noch bis zum 31. Dezember 2021 nutzbar. Schnell sein lohnt sich also – sprechen Sie uns an!

Derzeit berechtigte Modelle:

  • Elektro

    smart EQ fortwo/forfour/cabrio, Mercedes-Benz EQC, Mercedes-Benz eVito Kastenwagen, Mercedes-Benz eVito Tourer

  • Plug-In-Hybrid

    Mercedes-Benz Plug-in-Hybride C 300e, C 300 de, C 300 de T-Modell, E 300 e, E 300 de, E 300 de T-Modell, S 560 e

Erforderliche Voraussetzung für Hybridautos:

Reine Hybrid-Fahrzeuge ohne die Möglichkeit zur externen Aufladung (Plug-In-Hybrid) profitieren nicht von der 0,5 % Regelung. Im Übrigen darf der Plug-In-Hybrid maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, oder die rein elektrische Reichweite beträgt mindestens 40 Kilometer. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gilt die ansonsten übliche 1-Prozent-Regelung.

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